Ob Neubau, Umbau oder Sanierung – kaum ein Bereich des täglichen Lebens birgt so viele rechtliche Fallstricke wie das Bauen. Fehlerhafte Verträge, Baumängel, ausufernde Kosten oder Streitigkeiten mit Behörden oder Nachbarn können schnell dazu führen, dass aus einem Traumhaus ein Albtraum wird. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist deshalb unerlässlich, um Risiken zu vermeiden und die eigenen Interessen zu sichern.
Unsere Schwerpunkte im Baurecht
Wir beraten und vertreten Sie bei
- Kauf, Bau und Finanzierung einer Immobilie
- Gestaltung und Prüfung von Bauträger-, Bau- oder Architektenverträgen
- Beweissicherung und Beseitigung von Baumängeln bzw. der Geltendmachung von Schadensersatz
- Recht der Architekten und Ingenieure (Architektenhaftung, Vergütung, HOAI)
- Durchsetzung und Inkasso von Bauforderungen
- Fragen zur Baugenehmigung
- Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Baubehörden und Nachbarn
und allen weiteren Aspekten rund um Ihre Baustelle.
Durch unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung im Bau- und Architektenrecht beschränkt sich unsere Kompetenz nicht auf die zuvor genannten Themenbereiche: Wir beraten und vertreten Sie umfassend und erfolgreich!
Immobilienkauf
Der Kauf einer Immobilie ist für Privatpersonen wie auch für Unternehmer meist eine bedeutende wirtschaftliche Entscheidung. Umso wichtiger ist eine umfassende rechtliche Due Diligence: Wir prüfen und gestalten Kaufverträge, beraten zu rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Bauträger- oder Werkverträgen und begleiten Sie bei der rechtssicheren Vertragsabwicklung bis hin zur Übergabe.
Gerade im Allgäu treten häufig Fragen zu Denkmalschutz, Bebauungsplänen oder Sondernutzungsrechten auf. Wir sorgen dafür, dass Sie diesbezüglich rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Natürlich stehen wir Ihnen auch bei allen sonstigen immobilienrechtlichen Fragestellungen zur Seite, z.B. bei einer anschließenden Vermietung und Verpachtung.
Bauvertrag
Ein klarer, ausgewogener Bauvertrag ist die Grundlage für ein reibungsloses Bauvorhaben. Wir gestalten und prüfen Verträge nach BGB oder VOB/B, klären über Gewährleistungsfristen und Haftungsfragen auf und vertreten Ihre Interessen, wenn Streitigkeiten über Leistungsumfang, Nachträge oder Abnahmen entstehen. Sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer profitieren von unserer Erfahrung in der Vertragsgestaltung und Streitbeilegung.
Wir achten darauf, dass Konflikte durch transparente und praxistaugliche vertragliche Regelungen vermieden werden. Kommt es dennoch zu Auseinandersetzungen, vertreten wir Ihre Interessen effizient – von der außergerichtlichen Verhandlung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Baumängel
Ob feuchte Wände, Risse, Schimmelbildung oder mangelhafte Dämmung – Mängel am Bau sind leider keine Seltenheit.
- Wir unterstützen Bauherren bei der Beweissicherung, der Durchsetzung ihrer Mängelrechte und der Geltendmachung von Schadensersatz.
- Ebenso vertreten wir Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Architekten, die sich gegen (unberechtigte) Forderungen von Auftraggebern zur Wehr setzen müssen.
Unser Ziel ist eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich fundierte Lösung – außergerichtlich oder vor Gericht. Durch unsere Erfahrung mit Bauprojekten unterschiedlichster Größenordnung können wir schnell und zielgerichtet einschätzen, welche Schritte in Ihrem Fall erfolgversprechend sind.
Architektenrecht
Das Verhältnis zwischen Bauherrn und Architekt ist oft von komplexen rechtlichen und technischen Fragestellungen geprägt. Wir prüfen und erstellen Architekten- und Ingenieurverträge, prüfen Honoraransprüche nach der HOAI und vertreten Sie bei Haftungsfragen aufgrund von Planungs- oder Überwachungsfehlern.
Dabei unterstützen wir gleichermaßen Architekten, Ingenieure und Bauherren in allen Phasen des Projekts – von der Vertragsgestaltung bis zur Abnahme.
Durch unsere langjährige Erfahrung an der Schnittstelle von Baurecht und Architektenrecht können wir Konflikte häufig bereits im Vorfeld vermeiden und dadurch dafür sorgen, dass Ihr Projekt rechtssicher zum Abschluss kommt.
Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht umfasst alle rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren und Behörden. Wir beraten Sie in Fragen der Baugenehmigung, des Bauordnungsrechts, des Nachbarrechts und bei Konflikten mit Bebauungsplänen oder behördlichen Auflagen.
Gerade im Allgäu, wo landschaftsbezogene und denkmalpflegerische Anforderungen oft eine besondere Rolle spielen, ist eine kompetente rechtliche Begleitung entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Erlangung von Genehmigungen, beim Vorgehen gegen Versagungen oder Auflagen und vertreten Sie gegenüber Gemeinden und Landratsämtern.
Durch unsere genaue Kenntnis der regionalen Genehmigungspraxis schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für Ihr Bauprojekt – sicher, effizient und mit Blick auf Ihre wirtschaftlichen Ziele.
Unsere Kompetenzen im Überblick
Die Kanzlei am Forum in Kempten verfügt über umfassende Erfahrung im privaten und öffentlichen Baurecht sowie im Architektenrecht. Unsere Anwälte kennen die baurechtlichen Besonderheiten im Allgäu und sind mit den Abläufen bei den lokalen Behörden bestens vertraut.
Wir kombinieren rechtliches Fachwissen mit technischem Verständnis und praktischer Erfahrung aus zahlreichen Bauprojekten. Ob Beratung, Vertragsprüfung oder gerichtliche Vertretung – wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein und sorgen dafür, dass Ihr Bauvorhaben rechtlich auf sicherem Fundament steht.