Herr Rechtsanwalt Herrmann berät unsere Kanzlei als Of Counsel in allen Fragen des Immobilienrechts. Seine Schwerpunkte liegen im Bau- und Architektenrecht, im Mietrecht, im öffentlichen Baurecht sowie im Gewerberecht.
Durch seine bisherigen Stationen kennt Herr Herrmann die branchenspezifischen Herausforderungen aus erster Hand und entwickelt praxisnahe, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für unsere Mandanten.
März 2012 | Erste Juristische Prüfung Tätigkeiten als studentische Hilfskraft wie auch wissenschaftliche Hilfskraft an den Lehrstühlen Prof. Dr. Marion Albers und Prof Dr. Ferdinand Wollenschläger |
Oktober 2014 | Zweite Juristische Prüfung |
September 2014 – März 2015 | Dozent bei Alpmann Schmidt Bayern (juristisches Repetitorium) |
März 2015 – Oktober 2016 | Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei im Raum Dillingen / Günzburg Tätigkeitsschwerpunkte Mietrecht und Verkehrsrecht |
Oktober 2016 – Juli 2020 | Rechtsanwalt bei Seitz Weckbach Fackler und Partner Tätigkeitsschwerpunkte Bau- und Architektenrecht, Verwaltungsrecht, Disziplinarrecht Verleihung des Fachanwaltstitels für Bau- und Architektenrecht im Juli 2020 |
August 2020 – Mai 2023 | Referent Gewerberecht bei IHK für München und Oberbayern, bayernweit zuständig für Erlaubnisinhaber nach §§ 34c, d, f, h und i GewO |
seit Juni 2023 | Syndikusrechtsanwalt der Wohnbaugruppe Augsburg Leben GmbH (Augsburgs größter Vermieter mit einem Wohnungsbestand von knapp 11.000 Wohnungen) |