“WIDERRUFSJOKER” UND DIESELSKANDAL - AUTOKREDIT WIDERRUFEN
Handeln Sie jetzt und profitieren auch Sie von dem sogenannten Widerrufsjoker.
Wir beraten Sie bundesweit unverbindlich in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch.
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Widerruf Autokredit
Haben Sie Ihren PKW über einen Kredit finanziert?
Sind Sie “frustriert” über den Wertverlust ihres PKW bedingt durch den “Dieselskandal” bzw. die Diskussion über Fahrverbote?
Bei vielen Auto-Kreditverträgen ist die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsinformation falsch. Dies ermöglich Verbrauchern auch heute noch in vielen Fällen, den Kreditvertrag und damit auch den Kaufvertrag über den PKW zu widerrufen, selbst dann, wenn der Kredit bereits vollständig getilgt ist. Auf diese Weise können Autokäufer noch nach Jahren den Vertrag rückabwickeln (sog. “Widerrufsjoker”).
Insbesondere für Besitzer eines Diesel-PKW ist die Möglichkeit lukrativ. Dies liegt erfahrungsgemäß insbesondere an Diesel- Fahrverboten sowie gleichermaßen an dem deutlichen Wertverlust aufgrund der öffentlichen Debatte über Abgasmanipulationen bei nahezu sämtlichen Automarken. Ein Widerruf kommt jedoch auch bei sämtlichen anderen PKW in Betracht, gleichgültig ob diese mit Diesel betrieben sind oder nicht.
Gerne erläutern wir Ihnen, was genau auf Sie “zukommt“, bei voller Kostentransparenz.
- Wir bieten Ihnen eine zu den Erfolgsaussichten eines Widerrufs.
- Falls hiernach Erfolgsaussichten bestehen, besprechen wir mit Ihnen die weiteren taktischen und rechtlichen Möglichkeiten (Widerruf, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen, Klage etc.).
- Sollten für Sieentstehen, besprechen wir dies mit Ihnen selbstverständlich.
- Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung zur Erlangung der Deckungszusage. Hierdurch entstehen Ihnen ebenfalls keine Kosten.
Ihre Vorteile im Falle des erfolgreichen Widerrufs
Ihre Rechte
Bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Rechte erhalten Sie die von Ihnen ggf. im Rahmen der Finanzierung geleistete Anzahlung sowie sämtliche Darlehensraten (Zins und Tilgung!) zurück.
Beenden Fahrzeug-Besitzer einen Autokredit vorzeitig, weil sie beispielsweise das Fahrzeug verkaufen wollen, wird regelmäßig eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Bei einem Widerruf entfällt diese.
Ihre Pflichten
Im Gegenzug müssen Sie insbesondere Ihr finanziertes Auto zurückgeben. Die finanzierende Bank hat daneben zwar einen Anspruch auf den Sollzins für die Zeit ab Auszahlung des Kreditbetrages bis zum Widerruf. Die Sollzinsen liegen jedoch meist deutlich unter den tatsächlich gezahlten Zinsen, wodurch sich für Sie ein finanzieller Vorteil ergibt. Die Höhe berechnen wir für Sie individuell.
Nutzungsersatz
Umstritten ist, ob die Bank bei Kreditverträgen, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden, eine Nutzungsentschädigung für die, mit dem Auto gefahrenen Kilometer verlangen kann. Gerichte haben dies bereits zu Gunsten der Fahrzeugkäufer abgelehnt, wodurch ein PKW-Besitzer im Ergebnis den PKW kostenlos nutzt.
Bei Kreditverträgen, die bis zum 12.06.2014 geschlossen wurden, müssen Autobesitzer eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer verlangen. In der Regel ergibt sich gerade bei Diesel-PKW zugunsten der Fahrzeugeigentümer jedoch auch in diesem Fall ein finanzieller Vorteil im Vergleich zum Verkauf des PKW.
Wie gehe ich vor?
Kostenloses Erstgespräch
Welche Vorgehensweise in Ihrem Fall unter Berücksichtigung des Kosten- und Prozessrisikos passend ist, besprechen wir mit Ihnen bereits im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung vorab, um eine 100 %-ige Kostentransparenz zu gewährleisten.
Hierbei zeigen wir Ihnen auf, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall für zielführend erachten und ob, falls ja in welcher Höhe, für Sie ein Kostenrisiko besteht.
Sollten Sie mit der Vorgehensweise nicht einverstanden sein, entstehen Ihnen keinerlei Kosten, die Angelegenheit ist damit beendet.
Ausübung des Widerrufs/außergerichtliche Verhandlungen
Sollten Erfolgsaussichten bestehen, gilt es zunächst den Widerruf auszuüben.
In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, mit der finanzierenden Bank nach ausgeübtem Widerruf Vergleichsgespräche zu führen, um ein für Sie günstiges Ergebnis ohne Einreichung einer Klage durchzusetzen.
(Individual-) Klage
Akzeptiert die Bank den Widerruf nicht und sollte auch keine außergerichtliche Einigung möglich sein, verbleibt die Möglichkeit, Klage zu erheben.
Dieses Vorgehen kommt insbesondere in Betracht, sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Im Allgemeinen ist eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehrsrecht ausreichend.
Es gibt bereits diverse Urteile gegen Autobanken. Beispielsweise haben folgende Landgerichte zugunsten der Verbraucher entschieden und die Möglichkeit eines Widerrufs bejaht:
- LG Arnsberg, Urteil vom 17.11.2017, Az. 2 O 45/17
- LG Berlin, Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16
- LG Stuttgart, Urteil vom 22.03.2018, Az. 14 O 340/1
- LG Ravensburg, Urteil vom 07.08.2018, Az. 2 O 259/17
Musterfeststellungsklage
Zudem besteht in gewissen Fällen die Möglichkeit, sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen, falls gegen die finanzierende Bank ein solches Verfahren geführt wird.
Hierdurch haben Sie kein Kostenrisiko.
Bisher werden Musterfeststellungsklagen im Zusammenhang mit Autokrediten der Volkswagen Bank, Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank, Autoeuropa Bank sowie gegen die Mercedes-Benz Bank geführt.
Welche Banken/ Kredite sind betroffen?
Nahezu sämtliche Banken sind betroffen! Es wird davon ausgegangen, dass die Widerrufsbelehrungen und/ oder notwendigen Pflichtangaben der Widerrufsbelehrungen in über 80 % der Fälle nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Betroffen sind u.a. folgende Banken:
- Audi Bank (Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH)
- BMW Bank GmbH
- BW Bank Baden-Württembergische Bank GmbH (unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg)
- Commerz Finanz GmbH
- Ford Bank (Niederlassung der FCE Bank plc.)
- Honda Bank GmbH
- Jaguar Bank (Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
- Lancia Bank (Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
- Land Rover Bank (Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
- Mercedes-Benz Bank AG
- MKG Bank (Zweigniederlassung der MCE Bank GmbH ) – Mitsubishi
- Nissan Bank (Geschäftsbereich der RCI Banque S.A., Niederlassung Deutschland)
- Opel Bank GmbH
- Peugeot Bank (PSA Bank Deutschland GmbH)
- Porsche Financial Service GmbH & Co. KG
- Renault Bank (Geschäftsbereich der RCI Banque S.A., Niederlassung Deutschland)
- Santander Consumer Bank AG
- SEAT Bank (Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH)
- Skoda Bank (Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH)
- TARGOBANK AG
- Toyota Kreditbank GmbH
- Volkswagen Bank GmbH
Kontaktaufnahme
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder per Telefax. Neben erstklassiger juristischer Arbeit ist es uns ein Anliegen, auch nichtjuristische Aspekte und unser ausgeprägtes Gespür für spezielle Situationen in unsere Arbeit mit einzubeziehen. Hierdurch schaffen wir Mehrwert und Vertrauen bei unseren Mandanten. Die Uyar Rechtsanwaltskanzlei verfügt nicht nur über höchste Qualifikation, sie zeichnet sich auch durch praxis- und zielorientiertes Handeln, unternehmerisches Denken und unbedingte menschliche Integrität aus.